Cybermobbing
Erwachsene Person erklärt Kind etwas am Computer

Praktische Ansätze zur Vermeidung von Cybermobbing im Schulkontext:

1. Auf allgemein-gesellschaftlicher Ebene
  • Aufklärung über die tatsächlichen Hintergründe der Online-Kommunikation (siehe hier), Stichwort: Medienkompetenz.
  • Mehr sichtbare Zivilcourage im Netz. Das Netzwerk „ichbinhier“ etwa setzt hier bereits wertvolle Zeichen.
2. Auf unmittelbar befasster Aufsichtspersonen-Ebene (Lehrer, Eltern und sonstige Aufsichtspersonen)
  • Klare Ansagen und Regeln und frühe Intervention auf Seiten der Lehrer, Eltern und sonstigen Aufsichtsverantwortlichen können helfen (vgl. nur Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 88 f., 148 ff.).
    • Konsequenter Umgang mit Cybermobbing-Fällen kann auch für die Zukunft präventiv wirken.
    • Für die Arbeit an Schulen mögen insbesondere auch die weiterführenden Hinweise für das Präventionsmanagement an Schulen hilfreich sein (Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 187 ff.).
  • Kinder und Jugendliche sind für die Konsequenzen ihres Verhaltens zu sensibilisieren, Lembke/Leipner, Zum Frühstück gibt’s Apps, 2. Aufl. 2020, S. 188.
3. Auf individueller potenzieller Opfer-Ebene (Schüler)

a) Achtsamkeit und Zurückhaltung im eigenen öffentlich wahrnehmbaren Auftreten

  • Allgemein ist Achtsamkeit und Zurückhaltung im Netz (und auch bei allem, was seinen Weg ins Netz noch finden könnte) geboten. 
  • Insbesonders „reizende“ (Nick-)Namen oder „entblößte“ (Selbst-)Darstellungen sind absolut zu vermeiden (Stichwort: „Cybergrooming“).

Der Fall um Amanda Todd, aber auch andere tragische Geschichten, die im Suizid des Mobbing-Opfers endeten, kursieren durch das Netz (siehe hierzu Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 16 f.) und veranschaulichen auf traurige Art und Weise die möglichen Folgen von in die digital vermittelte Öffentlichkeit gelangten intimen Aufnahmen – die selbst in Produktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgegriffen wurden: „Netzangriff – der Film über Cybermobbing“ (SRW-Kindernetz) und „Homevideo“ (ARD).  

  • Aber auch sonst ist „Datensparsamkeit“ – nicht nur aus Datenschutzgesichtspunkten – wichtig (vgl. hierzu nur Lembke/Leipner, Zum Frühstück gibt’s Apps, 2. Aufl. 2020, S. 180 m.w.N.).

b) Forgive and forget

  • In der Wissenschaft gibt es einige Hinweise darauf, dass oftmals Rache als Handlungsmotiv für Hate-Speech ausschlaggebend ist (vgl. nur Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 85 f. m.w.N.) – also besser: Verzeihen.
  • Provokante Beiträge eine Weile ignorieren und nicht durch unüberlegte Reaktionen weitere Reaktionen entfachen – besser: Vergessen.

Autor: Benedikt Leven

Benedikt Leven hat Rechtswissenschaft studiert und promoviert an der Universität Passau bei Professor von Lewinski zu Hate-Speech und Fake-News in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Diskurs der Demokratie. Das Thema „Cybermobbing“ interessiert ihn, weil es so nah mit der digitalen Gewalt verwandt ist, die sich gegen die öffentliche Meinungsbildung richtet. Für das Wintertreffen von Colored Glasses im Januar 2021 hat er einen Workshop zu diesem Thema konzipiert und den Teilnehmenden so wissenschaftliche Perspektiven darauf nähergebracht.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Benedikt Leven!

Seinen Lebenslauf, seine Publikationshistorie und seine Kontaktdaten findet ihr hier auf der Webseite der Universität Passau.

Ihr möchtet mehr über das Thema „Cybermobbing“ erfahren? Den nächsten Teil der Reihe findet ihr ab dem 26.02.2021 hier auf unserem Blog.

Cybermobbing

Überblick über die einschlägige Rechtslage zur Bewältigung digitaler Gewalt:

Während zu Beginn des Internets auf seine Selbstregulierungskräfte vertraut wurde, bestehen heute schon zahlreiche einschlägige Rechtsnormen – so zum Beispiel:

  • UrhG 
  • TMG 
  • JMStV 
  • DSGVO und BDSG 

Hier soll das StGB, das KunstUrhG und seine internetspezifische Ergänzung durch das NetzDG im Fokus stehen. Wesentliche Tatbestände sind insbesondere:

  • §§ 185 ff. StGB: Wohl der Regelfall sind verbale herabsetzende Attacken und Darstellungen 
  • § 223 StGB: Massive psychische Folgen sind in zahlreichen Fällen sogar als Körperverletzung zu bewerten 
  • § 238 StGB: Bei anhaltendem „Hating“ kann womöglich selbst eine Nachstellung („Stalking“) vorliegen
  • §§ 240 f. StGB: Nötigungen und Bedrohungen sind denkbar
  • § 201 StGB: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs kommen ebenso in Betracht
  • §§ 22, 33 KunstUrhG: Hochladen von Bildern ohne Einwilligung  
  • § 131 StGB: Online-Stellen von gefilmten Gewalttaten gegen Mitschüler 

Bei der Anwendung der Straftatbestände stellt sich in der Praxis das Problem, dass es sich im Kontext Cybermobbing oftmals um sehr junge Täter handelt (vgl. § 19 StGB und §§ 1 Abs. 1 und 2 und 3 JGG). 

Obschon auch eine zivilrechtliche Verfolgung in Betracht kommt, enden bislang in der Praxis also insgesamt nur wenige Fälle vor Gericht (Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 74 f.).

Durch das NetzDG kommt es nun zwar verstärkt zur unmittelbaren Durchsetzung einiger Normen (vgl. § 1 Abs. 3 NetzDG) – also insbesondere zur Löschung rechtswidriger Inhalte – durch die jeweiligen Netzwerke, was für Mobbing-Betroffene auf den ersten Blick eine gute Nachricht zu sein scheint. Jedoch werden in der Rechtswissenschaft immer wieder ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des NetzDG geäußert (Stichworte: Angst vor „Overblocking“ und Gefährdung der Meinungsfreiheit) – und auch „Reparaturversuche“ des NetzDG scheinen reihum unter keinem guten Stern zu stehen, da wirkliche Abhilfe ausbleibt.

Ethische Fragen im Zusammenhang der Durchführung von Prüf- und Löschpflichten im Netz werden in aufrüttelnder Weise in dem Film „The Cleaners“ aufgeworfen.

Auch vor dem Hintergrund, dass im Übrigen weder der frühere Rundfunkstaatsvertrag, noch der neue Medienstaatsvertrag, der insoweit nur journalistische Inhalte betrifft, digitaler Gewalt im Netz hinreichend begegnen, ist weiterhin ein allgemeiner Ruf nach angemessener(er) Regulierung vernehmbar. 

Denn: Hate-Speech ist mittlerweile als gesamtgesellschaftliches Phänomen anzusehen und mit dem Strafrecht kann in unserer pluralistischen Gesellschaft auf Dauer keine Einigkeit über die Spielregeln des verbalen Austauschs im Netz erzwungen werden.

Bei der juristischen Bewältigung des Problems scheint dem liberalen Rechtsstaat zum Verhängnis zu werden, dass sich die durch ihn lang erkämpfte „Freiheit“ – die hier nicht kritisiert oder in Abrede gestellt werden soll – vor jeder inhaltlichen Bewertung bestimmter Äußerungsformen und -praktiken verschließt, soweit sie nicht strafrechtliche Tatbestände erfüllen. Sowohl für Lügen (Stichwort: fake-news) als auch für Gemeinheiten fehlt dem offenen modernen Staat ein durchsetzungsfähiger ethischer Maßstab. Das war lange Zeit kein Problem. Doch die in der besonderen Sphäre der Online-Umgebung entstehenden Ballungen der „freien“ Wort-, Sprach- und Videobeiträge führt zu einer besonderen „Macht durch Masse“, für die bislang noch Antworten fehlen.

Autor: Benedikt Leven

Benedikt Leven hat Rechtswissenschaft studiert und promoviert an der Universität Passau bei Professor von Lewinski zu Hate-Speech und Fake-News in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Diskurs der Demokratie. Das Thema „Cybermobbing“ interessiert ihn, weil es so nah mit der digitalen Gewalt verwandt ist, die sich gegen die öffentliche Meinungsbildung richtet. Für das Wintertreffen von Colored Glasses im Januar 2021 hat er einen Workshop zu diesem Thema konzipiert und den Teilnehmenden so wissenschaftliche Perspektiven darauf nähergebracht.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Benedikt Leven!

Seinen Lebenslauf, seine Publikationshistorie und seine Kontaktdaten findet ihr hier auf der Webseite der Universität Passau.

Ihr möchtet mehr über das Thema „Cybermobbing“ erfahren? Den nächsten Teil der Reihe findet ihr ab dem 25.02.2021 hier auf unserem Blog.

Cybermobbing

Einführung in die sozialwissenschaftlichen Hintergründe der Online-Sphäre, in der sich Hate-Speech und andere Formen digitaler Gewalt entfalten:

Was im Internet konkret an Cybermobbing geschieht und nun in den Blick genommen werden soll, ist – jeweils für sich betrachtet – eine bestimmte Art der „Kommunikation“, soll heißen: Die Übermittlung einer Nachricht von einem oder mehreren Sendern zu einem oder mehreren Empfängern (vgl. Röhner/Schütz, Psychologie der Kommunikation, 3. Aufl. 2020, S. 7 m.w.N. – auch die folgenden Kategorien der Kommunikation sind im Wesentlichen diesem Werk entlehnt).

Was unterscheidet diese digital vermittelte Kommunikation von bisheriger Kommunikation?

Im Rahmen der nicht digital vermittelten Kommunikation war im Ergebnis stets prägend, dass verbale Angriffe privater Einzelakteure in aller Regel eine sehr überschaubare Wirkkraft hatten – oder in ihrer destruktiven Macht jedenfalls recht leicht wieder „eingefangen“ werden konnten:

Bei (alltäglicher) „Direktkommunikation“ – zwischen einer überschaubaren Anzahl von Individuen oder auch in größeren Menschenansammlungen oder gar thematisch konzentrierten Versammlungen – hatte der einzelne Wortbeitrag eine natürlicherweise eingeschränkte Reichweite. Außerdem war durch den meist klaren sachlichen Kontext und die in aller Regel mögliche Konfrontation mit Gegenansichten eine gewisse „Sittlichkeit“ gegeben. 

Aber auch im Rahmen der klassischen Medienkommunikation, die eine weitaus größere Reichweite hatte, wirkten auf Sorgfaltspflichten eingeschworene „Gatekeeper“ für die Filterung oder zumindest die Einbettung sprachlicher Ausbrüche. 

Dies hat sich in der digital vermittelten Kommunikation verändert.

Zwar gibt es auch hier Wege zur direkten Individualkommunikation (etwa per Mail oder Individualchat), die weiterhin ähnliche Merkmale aufweisen wie die bisherige Direktkommunikation (s.o.).

Doch besonders kritisch ist, was auf Weblogs, in Foren und – allen voran – auf sozialen Netzwerken geschieht:

Jede(r) Einzelne kann dort Beiträge leisten und dabei ein weltweit verstreutes Massenpublikum erreichen. Während Privates zunehmend durch die Kultur des Teilens, Postens und Likens öffentlich (und damit verstärkt einsehbar und angreifbar) wird, führt die weitverbreitete Anonymität bzw. die Möglichkeit zur Täuschung über die eigene Identität zu Empathie-Schwund, Enthemmung und Machtungleichgewichten (vgl. nur den durch John Suler beschriebenen „Online-Disinhibition“-Effekt) – bei fehlendem Bewusstsein für die potenzielle Strafbarkeit des eigenen Verhaltens gerade unter Jugendlichen (Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 15).

Einmal offenbarte Fehltritte oder ihre hämische Verwertung sind nachträglich kaum aus dem – „durchsuchbaren“ – Netz zu bekommen, das wahrlich „nichts vergisst“: Korrigierende Eingriffe sind praktisch kaum durchführbar (vgl. zu einem umständlichen Ansatz des Rechts auf Vergessen Googles Antragsformular zur Entfernung personenbezogener Daten). Und überhaupt scheinen „Ordner“ mit schlichtenden Funktionen an wesentlichen Stellen noch gänzlich zu fehlen. Vielmehr werden durch die Geschäftsmodelle der zentralen vermittelnden Akteure (soziale Netzwerke) „Ausraster“ sogar noch befördert, da gerade provozierende Beiträge Aufmerksamkeit auf sich ziehen und so den „Marktwert“ der konkreten Anzeige erhöhen (vgl. nur die insoweit wohl bewusst provokante Netflix-Produktion „The Social Dilemma“).

Dadurch entsteht eine ganz neue, völlig unüberschaubare Dynamik: Jeder kann jeden aus allen Teilen der Welt jederzeit – und durch technische Hilfsmittel verstärkt – regelrecht mit Cybermobbing „bombardieren“ (Stichwort: Shitstorm). 

Autor: Benedikt Leven

Benedikt Leven hat Rechtswissenschaft studiert und promoviert an der Universität Passau bei Professor von Lewinski zu Hate-Speech und Fake-News in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Diskurs der Demokratie. Das Thema „Cybermobbing“ interessiert ihn, weil es so nah mit der digitalen Gewalt verwandt ist, die sich gegen die öffentliche Meinungsbildung richtet. Für das Wintertreffen von Colored Glasses im Januar 2021 hat er einen Workshop zu diesem Thema konzipiert und den Teilnehmenden so wissenschaftliche Perspektiven darauf nähergebracht.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Benedikt Leven!

Seinen Lebenslauf, seine Publikationshistorie und seine Kontaktdaten findet ihr hier auf der Webseite der Universität Passau.

Ihr möchtet mehr über das Thema „Cybermobbing“ erfahren? Den nächsten Teil der Reihe findet ihr ab dem 24.02.2021 hier auf unserem Blog.

Cybermobbing
Cybermobbing

Die Auseinandersetzung mit dem Thema Cybermobbing liegt uns bei Colored Glasses sehr am Herzen – erst vor kurzem haben wir einen digitalen Workshop zu diesem Thema entwickelt, um auch in Zeiten von Social Distancing und Online-Unterricht den Austausch im Klassenraum hierzu zu fördern. Aber wie lässt sich Cybermobbing überhaupt definieren? Wie sehen sozialwissenschaftliche und rechtliche Hintergründe aus und welche Ansätze gibt es zur Vermeidung und Bewältigung von Cybermobbing? Das und mehr erklärt Benedikt Leven, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Passau, in den kommenden Tagen auf unserem Blog. Wir starten heute mit seiner Einführung in das Thema:

Cybermobbing – eine wissenschaftliche Einführung

Es sind zwei Grundformen digitaler Gewalt zu unterscheiden:

Zum einen gibt es im Netz verbale Attacken, die gegen den öffentlichen Diskurs gerichtet sind, und zum anderen Hate-Speech, die sich gegen private Rechtsgüter, also gegen konkrete „echte“ natürliche Personen und ihre Integrität richtet. 

Letztere Form der digitalen Gewalt wird oftmals „Cybermobbing“ genannt – vor allem in dem für „Colored Glasses“ maßgeblichen Kontext um Jugendliche in der Schule. Sie soll daher den Schwerpunkt der folgenden Ausführungen bilden – auch wenn dadurch freilich nicht der Eindruck vermittelt werden soll, sie sei die ursprüngliche oder stets typische Ausprägung digitaler Gewalt. 

Was genau ist „Cybermobbing“?

Während in der Wissenschaft verschiedene Definitionsansätze vertreten werden, sollen hier einige maßgebliche Punkte genügen (vgl. Tokunaga, Following you home from school, 2010, Computers in Human Behavior, 26, 277-287; ferner Fawzi, Cyber-Mobbing, 2. Aufl. 2015): 

  • Individuen oder Gruppen als „Täter“
  • …übermitteln aggressive bzw. feindselige Botschaften…
    • „Sprachliche Gewalt“ oder „psychische Gewalt“ oftmals als Schlagworte: Demütigungen, Herabsetzungen, Drohungen, Gerüchte
  • …um Schaden oder Unbehagen zu bereiten… 
  • …mittels elektronischer bzw. digitaler Medien

Autor: Benedikt Leven

Benedikt Leven hat Rechtswissenschaft studiert und promoviert an der Universität Passau bei Professor von Lewinski zu Hate-Speech und Fake-News in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Diskurs der Demokratie. Das Thema „Cybermobbing“ interessiert ihn, weil es so nah mit der digitalen Gewalt verwandt ist, die sich gegen die öffentliche Meinungsbildung richtet. Für das Wintertreffen von Colored Glasses im Januar 2021 hat er einen Workshop zu diesem Thema konzipiert und den Teilnehmenden so wissenschaftliche Perspektiven darauf nähergebracht.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Benedikt Leven!

Seinen Lebenslauf, seine Publikationshistorie und seine Kontaktdaten findet ihr hier auf der Webseite der Universität Passau.

Ihr möchtet mehr über das Thema „Cybermobbing“ erfahren? Den nächsten Teil der Reihe findet ihr ab dem 23.02.2021 hier auf unserem Blog.

Wintertreffen 2021 Logo

Colored Glasses goes online – statt auf hölzernen Jugendherbergsstühlen saßen wir beim diesjährigen Wintertreffen auf unserem Lieblingsplatz mit Laptop im Schoß und Lieblingsgetränk in Reichweite. Trotzdem sollte für das richtige CG-Feeling eine analoge Komponente nicht fehlen: Ein liebevoll zusammengestelltes Wintertreffen-Päckchen stattete vorab alle Koordinierenden, Referent*innen und Vorstand mit einer Programmübersicht inkl. Bingo, Rezept und Kreuzworträtsel aus – auch etwas Nervennahrung und reichlich CG-Sticker durften nicht fehlen. Ziemlich ungewohnt war das schon, aber im letzten halben Jahr hatten wir bereits Varianten des digitalen Zusammenarbeitens ausgetestet. 

So waren einige Nachteile absehbar: der persönliche Kontakt fehlt, das Zwischenmenschliche, um sich gegenseitig besser zu verstehen und aufeinander zuzugehen. Die individuelle Interaktion miteinander, ein wesentlicher Bestandteil sämtlicher Workshops, Schulungen und Treffen, fiel gänzlich weg. Gerade für unsere neuen Koordinierenden ist diese Interaktion besonders wichtig, wenn sie fortan für ihre Region zuständig sind. Hinzu kommen die Herausforderungen des vergangenen und aktuellen Jahres: Was kann ich planen und wie kann ich planen, wenn die Schulen auf unbestimmte Zeit für ein Bildungsangebot wie Colored Glasses geschlossen bleiben? Welche Schulen trauen sich jetzt, CG-Teamende für Workshops einzuladen? Gibt es überhaupt Platz für CG-Themen, wenn der Lehrplan ohnehin schon in Verzug geraten ist? Ferner betrifft dies auch Schulungen für neue Teamende: Wer hat überhaupt Interesse daran, sich schulen zu lassen, wenn keine Workshops in Sicht sind?

Das digitale Wintertreffen: Bunt, positiv, und voller Potenzial!

Andererseits ist Colored Glasses bunt, positiv, und lässt sich nicht unterkriegen! Unsere Themen verlieren nicht an Relevanz, ganz im Gegenteil – es ist noch wichtiger geworden, sie jetzt zu platzieren. Recht spontan wurden daher die Programmpunkte, die nicht das reine Koordinationsamt betreffen, für die ganze Colored Glasses Community, und teils darüber hinaus, geöffnet. Damit hat das Wintertreffen in der digitalen Welt auch neues Potenzial eröffnet:

Statt 15-20 Teilnehmende aus Vorstand und Koordis gab es in diesem Jahr über 60 Teilnehmende, welche sich für eine oder mehrere Veranstaltungen eingeschaltet haben. Workshops zu Critical WhitenessHate Speech im Internet, Gewaltfreie Online-KommunikationKoloniale Kontinuitäten und zur Durchführung von CG Workshops online wurden besucht. Auch die internationale CG-Welt kam nicht zu kurz – so fanden der Workshop Discrimination Forms und ein Open Space for Trainers auf Englisch statt. Darüber hinaus wurden die ersten beiden Module der neu erstellten 4-teiligen Online-Basisschulung durchgeführt. 

Teilnehmende beim Wintertreffen 2021

Absolutes Highlight war ohne Frage der Jubiläumsauftakt. Ein gemeinsamer Rückblick versetzte uns in die Anfänge von Colored Glasses, welche Julika Bake (inzwischen YFU-Vorstandsmitglied) und Kim Seifert mit persönlichen Anekdoten würzten und so für die ein oder andere lachende Träne sorgten. Ermutigende Worte kamen von YFU-Geschäftsführer Knut Möller, welcher der Idee und den vielen Köpfen hinter Colored Glasses von Beginn an Vertrauen schenkte, wofür wir ihm sehr dankbar sind. Er berichtete von einem persönlich berührenden Gespräch mit einem Bundestagsabgeordneten wenige Tage zuvor. Beide waren sich der Notwendigkeit im Klaren, unsere Themen im Bildungsbereich fest verankern zu müssen; „das ist den meisten nur noch nicht bewusst“.

Eingerahmt wurde das Programm von morgendlichem Yoga mit Svenja, gemeinsamen Plenen, einer Foto-Challenge, Stopptanz und lockerem Abendprogramm, bei dem vom Online-Escape-Game bis zu inhaltlichen Diskussionen kaum ein Wunsch unerfüllt blieb.

Ein großes Dankeschön möchten wir allen Teilnehmenden, Referent*innen und dem Orga-Team aussprechen. Ganz besonderer Dank gilt unserem IT-Team, welches mit unglaublich viel Herzblut, Engagement und Schlaflosigkeit diese Form des Wintertreffens erst möglich gemacht hat.