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Cybermobbing- Literaturhinweise und weiterführendes Material
Wir hoffen, ihr geht mit viel neuem Wissen und vielen neuen Perspektiven auf das Thema „Cybermobbing“ aus dieser Woche. Ausgelernt hat man nie – wer sich noch intensiver informieren möchte, findet hier daher eine Übersicht von Literatur und Websites, die Benedikt Leven für die weitere Auseinandersetzung empfiehlt:
Dem Autor scheint „Cybermobbing – Wenn das Internet zur W@ffe wird“ (2014) von Catarina Katzer das derzeit beste einschlägige Kompendium auf dem deutschsprachigen Markt zu sein.
Im Übrigen bleibt das erfrischend lebensnahe „Zum Frühstück gibt’s Apps“ (2. Aufl. 2020) von Gerald Lembke und Ingo Leipner für „[m]ehr Überblick in der digitalen Welt“ (so die Unterüberschrift) – auch in anderen Bereichen des Internets – zu empfehlen: Ab S. 173 wird dort auf Mobbing und Chatfallen eingegangen.
Christian Scherg, ein medial häufig vertretener „Experte für Krisenkommunikation“, hat einige erhellende Beiträge auf verschiedenen Plattformen geliefert, die auf seiner Homepage versammelt einsehbar sind.
Schließlich könnten die folgenden Webseiten aufschlussreich sein:
CyberBullying (stopcyberbullying.eu)
Bündnis gegen Cybermobbing e.V. – Mobbing Internet/Netz (buendnis-gegen-cybermobbing.de)
Initiativbüro Gutes Aufwachsen mit Medien (gutes-aufwachsen-mit-medien.de)
klicksafe.de: Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz – klicksafe.de
Startseite – webhelm
Zehn Goldene Regeln im Umgang mit Hass im Netz (neuemedienmacher.de)
Autor: Benedikt Leven
Benedikt Leven hat Rechtswissenschaft studiert und promoviert an der Universität Passau bei Professor von Lewinski zu Hate-Speech und Fake-News in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Diskurs der Demokratie. Das Thema „Cybermobbing“ interessiert ihn, weil es so nah mit der digitalen Gewalt verwandt ist, die sich gegen die öffentliche Meinungsbildung richtet. Für das Wintertreffen von Colored Glasses im Januar 2021 hat er einen Workshop zu diesem Thema konzipiert und den Teilnehmenden so wissenschaftliche Perspektiven darauf nähergebracht.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Benedikt Leven!
Seinen Lebenslauf, seine Publikationshistorie und seine Kontaktdaten findet ihr hier auf der Webseite der Universität Passau.
Den vollständigen Text, den ihr in den letzten Tagen in Ausschnitten auf unserem Blog finden konntet, könnt ihr hier herunterladen:
Cybermobbing – Ansätze zur Bewältigung
Praktische Ansätze zur Bewältigung von Cybermobbing im Schulkontext:
1. Wenn möglich: (Er-)Klärung
2. Hilfe im online- oder „real-life“-Umfeld
3. Allgemein: „Gesteigertes Bewusstsein“
Bis zur „praktischen“ (und an sich vorzugswürdigen) Lösung des Problemfeldes auf gesellschaftlicher Ebene (bislang noch bestehende „offene Flanken“ wurden oben unter C. angedeutet) könnte vor allem ein „gesteigertes Bewusstsein“ insbesondere für die eigene Verantwortlichkeit und die eigenen emotionalen Reaktionsmöglichkeiten als „freies Individuum“ auf die Online-Bedrohungen der Moderne eine wichtige Ergänzung zu den bereits oben genannten Punkten sein.
a) Bewusstsein für die technischen Bedingungen der Online-Sphäre, in der sich Cybermobbing entfaltet
Wenn wir achtsam nachvollziehen und uns ins Gedächtnis rufen, dass nicht aller „Mob“ unmittelbar „menschengemacht“ ist, sondern die technische Sphäre des Internets digitale Gewalt begünstigt (dazu schon oben B.), dann ist schon viel gewonnen – auch wenn freilich der Hass dadurch immer noch übermächtig erscheinen kann.
b) Bewusstsein für die Folgen „übertriebenen“ Internet-Medienkonsums
c) Bewusstsein für mögliche eigene emotionale Traumatisierung, die durch das Cybermobbing „reaktiviert“ wird
Es kann sein, dass Cybermobbing extrem „dunkle“ Emotionen bei einzelnen Betroffenen wachruft, die in keinem „angemessenen Verhältnis“ zur Schwere der aktuellen Hate-Attacke stehen.
Hier könnten etwaige „alte Wunden“ nachwirken, deren Ursachen für uns schon gar nicht mehr aktiv in unserem Gedächtnis abrufbar sind.
Wissen wir um die Möglichkeit solcher alten eigenen Wunden und haben wir uns bewusst mit ihren (möglichen) Folgen ausgesöhnt (hierzu sehr lesenswert Charf, Auch alte Wunden können heilen, 2018), so können wir innerlich gestärkt und selbstbewusst auf potenzielle Angriffe reagieren.
d) Bewusstsein für die Bedeutung eines positiven Selbstwertgefühls
Insgesamt kann uns die Cybermobbing-Gefahr (auch gerade als Eltern) – wieder – die Bedeutung der Entwicklung eines gesunden Selbstbewusstseins und Selbstwertgefühls junger Erwachsener vor Augen führen (vgl. Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 152).
e) Bewusstsein für Möglichkeiten zur emotionalen Selbstregulation
In der Psychologie wird mit dem Begriff der „emotionalen Selbstregulation“ auf Prozesse Bezug genommen, die wir nutzen können, um die Art, die Intensität oder die Dauer von Emotionen in eine bestimmte Richtung zu beeinflussen.
Wenn wir uns darüber bewusst sind, dass wir nicht „emotional rigide“ (vgl. das Konzept der „Emotional Agility“ nachSusan David) auf bestimmte äußere – auch hasserfüllte – Reize in der (Internet-)Außenwelt reagieren müssen, so werden wir innerlich freier und können durch neue positive Emotionen verletzenden Eindrücken aus dem Netz entgegenwirken (vgl. nur den in der Wissenschaft sachte unterstellten „Undoing Effect of Positive Emotions“).
Die Versuchung wird wohl immer darin bestehen, „negativen“ gefühlsmäßigen Reaktionen einfach entkommen zu wollen und sich abzulenken, was aber zu Isolation und dadurch vielleicht sogar Depression (vgl. Hari, Der Welt nicht mehr verbunden, 2019) führen kann. Andere Formen der „destruktiven“ Ablenkung könnten für Cybermobbing-Opfer in der Zuflucht zu Essen, Computerspielen oder Fernsehen bestehen.
Was kann hier helfen?
f) Bewusstsein für „narzisstische“ bzw. „perverse“ Persönlichkeitsstörungen (im weiteren Sinne)
In der wissenschaftlichen Literatur wird – quer durch verschiedene Disziplinen hinweg – immer wieder bestätigt, dass Menschen, die selbst traumatische sprachliche/seelische Verletzungen (gerade in ihrer Kindheit) erlitten haben, später dazu neigen, andere mit Worten zu verletzen.
Vor dem Hintergrund dieses Wissens mögen Betroffene in dem Bewusstsein wachsen, dass verletzende Worte, die uns im Internet begegnen, wie im echten Leben, „nichts mit uns zu tun haben“, sondern vielmehr ausschließlich etwas über das gebrochene Herz des Täters selbst aussagen (in diesem Zusammenhang sehr lesenswert Hirigoyen, Die Masken der Niedertracht, 20. Auflage 2020).
g) Bewusstsein für zwischenmenschliche Kommunikation: „Gewaltfreie Kommunikation“
Die „Gewaltfreie Kommunikation“ ist eine Kommunikationsmethode nach Marshall B. Rosenberg, der sich selbst durch seine Berührungen mit dem Buddhismus für einen achtsameren Umgang der Menschen untereinander einsetzen wollte. Zentral ist (auch) in dieser Kommunikation ein gesteigertes Bewusstsein für mich selbst, meine Gefühle und Bedürfnisse und mein Gegenüber und seine Gefühle und Bedürfnisse. Mit dieser Achtsamkeit können wir durch die Masken der Härte und Beleidigung hindurchblicken, die uns oberflächlich in unserem Hater begegnet.
Autor: Benedikt Leven
Benedikt Leven hat Rechtswissenschaft studiert und promoviert an der Universität Passau bei Professor von Lewinski zu Hate-Speech und Fake-News in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Diskurs der Demokratie. Das Thema „Cybermobbing“ interessiert ihn, weil es so nah mit der digitalen Gewalt verwandt ist, die sich gegen die öffentliche Meinungsbildung richtet. Für das Wintertreffen von Colored Glasses im Januar 2021 hat er einen Workshop zu diesem Thema konzipiert und den Teilnehmenden so wissenschaftliche Perspektiven darauf nähergebracht.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Benedikt Leven!
Seinen Lebenslauf, seine Publikationshistorie und seine Kontaktdaten findet ihr hier auf der Webseite der Universität Passau.
Ihr möchtet mehr über das Thema „Cybermobbing“ erfahren? Den nächsten Teil der Reihe findet ihr ab dem 27.02.2021 hier auf unserem Blog.
Cybermobbing – Ansätze zur Vermeidung
Praktische Ansätze zur Vermeidung von Cybermobbing im Schulkontext:
1. Auf allgemein-gesellschaftlicher Ebene
2. Auf unmittelbar befasster Aufsichtspersonen-Ebene (Lehrer, Eltern und sonstige Aufsichtspersonen)
3. Auf individueller potenzieller Opfer-Ebene (Schüler)
a) Achtsamkeit und Zurückhaltung im eigenen öffentlich wahrnehmbaren Auftreten
Der Fall um Amanda Todd, aber auch andere tragische Geschichten, die im Suizid des Mobbing-Opfers endeten, kursieren durch das Netz (siehe hierzu Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 16 f.) und veranschaulichen auf traurige Art und Weise die möglichen Folgen von in die digital vermittelte Öffentlichkeit gelangten intimen Aufnahmen – die selbst in Produktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgegriffen wurden: „Netzangriff – der Film über Cybermobbing“ (SRW-Kindernetz) und „Homevideo“ (ARD).
b) Forgive and forget
Autor: Benedikt Leven
Benedikt Leven hat Rechtswissenschaft studiert und promoviert an der Universität Passau bei Professor von Lewinski zu Hate-Speech und Fake-News in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Diskurs der Demokratie. Das Thema „Cybermobbing“ interessiert ihn, weil es so nah mit der digitalen Gewalt verwandt ist, die sich gegen die öffentliche Meinungsbildung richtet. Für das Wintertreffen von Colored Glasses im Januar 2021 hat er einen Workshop zu diesem Thema konzipiert und den Teilnehmenden so wissenschaftliche Perspektiven darauf nähergebracht.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Benedikt Leven!
Seinen Lebenslauf, seine Publikationshistorie und seine Kontaktdaten findet ihr hier auf der Webseite der Universität Passau.
Ihr möchtet mehr über das Thema „Cybermobbing“ erfahren? Den nächsten Teil der Reihe findet ihr ab dem 26.02.2021 hier auf unserem Blog.
Cybermobbing – Rechtliches Hintergrundwissen
Überblick über die einschlägige Rechtslage zur Bewältigung digitaler Gewalt:
Während zu Beginn des Internets auf seine Selbstregulierungskräfte vertraut wurde, bestehen heute schon zahlreiche einschlägige Rechtsnormen – so zum Beispiel:
Hier soll das StGB, das KunstUrhG und seine internetspezifische Ergänzung durch das NetzDG im Fokus stehen. Wesentliche Tatbestände sind insbesondere:
Bei der Anwendung der Straftatbestände stellt sich in der Praxis das Problem, dass es sich im Kontext Cybermobbing oftmals um sehr junge Täter handelt (vgl. § 19 StGB und §§ 1 Abs. 1 und 2 und 3 JGG).
Obschon auch eine zivilrechtliche Verfolgung in Betracht kommt, enden bislang in der Praxis also insgesamt nur wenige Fälle vor Gericht (Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 74 f.).
Durch das NetzDG kommt es nun zwar verstärkt zur unmittelbaren Durchsetzung einiger Normen (vgl. § 1 Abs. 3 NetzDG) – also insbesondere zur Löschung rechtswidriger Inhalte – durch die jeweiligen Netzwerke, was für Mobbing-Betroffene auf den ersten Blick eine gute Nachricht zu sein scheint. Jedoch werden in der Rechtswissenschaft immer wieder ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des NetzDG geäußert (Stichworte: Angst vor „Overblocking“ und Gefährdung der Meinungsfreiheit) – und auch „Reparaturversuche“ des NetzDG scheinen reihum unter keinem guten Stern zu stehen, da wirkliche Abhilfe ausbleibt.
Ethische Fragen im Zusammenhang der Durchführung von Prüf- und Löschpflichten im Netz werden in aufrüttelnder Weise in dem Film „The Cleaners“ aufgeworfen.
Auch vor dem Hintergrund, dass im Übrigen weder der frühere Rundfunkstaatsvertrag, noch der neue Medienstaatsvertrag, der insoweit nur journalistische Inhalte betrifft, digitaler Gewalt im Netz hinreichend begegnen, ist weiterhin ein allgemeiner Ruf nach angemessener(er) Regulierung vernehmbar.
Denn: Hate-Speech ist mittlerweile als gesamtgesellschaftliches Phänomen anzusehen und mit dem Strafrecht kann in unserer pluralistischen Gesellschaft auf Dauer keine Einigkeit über die Spielregeln des verbalen Austauschs im Netz erzwungen werden.
Bei der juristischen Bewältigung des Problems scheint dem liberalen Rechtsstaat zum Verhängnis zu werden, dass sich die durch ihn lang erkämpfte „Freiheit“ – die hier nicht kritisiert oder in Abrede gestellt werden soll – vor jeder inhaltlichen Bewertung bestimmter Äußerungsformen und -praktiken verschließt, soweit sie nicht strafrechtliche Tatbestände erfüllen. Sowohl für Lügen (Stichwort: fake-news) als auch für Gemeinheiten fehlt dem offenen modernen Staat ein durchsetzungsfähiger ethischer Maßstab. Das war lange Zeit kein Problem. Doch die in der besonderen Sphäre der Online-Umgebung entstehenden Ballungen der „freien“ Wort-, Sprach- und Videobeiträge führt zu einer besonderen „Macht durch Masse“, für die bislang noch Antworten fehlen.
Autor: Benedikt Leven
Benedikt Leven hat Rechtswissenschaft studiert und promoviert an der Universität Passau bei Professor von Lewinski zu Hate-Speech und Fake-News in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Diskurs der Demokratie. Das Thema „Cybermobbing“ interessiert ihn, weil es so nah mit der digitalen Gewalt verwandt ist, die sich gegen die öffentliche Meinungsbildung richtet. Für das Wintertreffen von Colored Glasses im Januar 2021 hat er einen Workshop zu diesem Thema konzipiert und den Teilnehmenden so wissenschaftliche Perspektiven darauf nähergebracht.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Benedikt Leven!
Seinen Lebenslauf, seine Publikationshistorie und seine Kontaktdaten findet ihr hier auf der Webseite der Universität Passau.
Ihr möchtet mehr über das Thema „Cybermobbing“ erfahren? Den nächsten Teil der Reihe findet ihr ab dem 25.02.2021 hier auf unserem Blog.
Cybermobbing – Sozialwissenschaftliches Hintergrundwissen
Einführung in die sozialwissenschaftlichen Hintergründe der Online-Sphäre, in der sich Hate-Speech und andere Formen digitaler Gewalt entfalten:
Was im Internet konkret an Cybermobbing geschieht und nun in den Blick genommen werden soll, ist – jeweils für sich betrachtet – eine bestimmte Art der „Kommunikation“, soll heißen: Die Übermittlung einer Nachricht von einem oder mehreren Sendern zu einem oder mehreren Empfängern (vgl. Röhner/Schütz, Psychologie der Kommunikation, 3. Aufl. 2020, S. 7 m.w.N. – auch die folgenden Kategorien der Kommunikation sind im Wesentlichen diesem Werk entlehnt).
Was unterscheidet diese digital vermittelte Kommunikation von bisheriger Kommunikation?
Im Rahmen der nicht digital vermittelten Kommunikation war im Ergebnis stets prägend, dass verbale Angriffe privater Einzelakteure in aller Regel eine sehr überschaubare Wirkkraft hatten – oder in ihrer destruktiven Macht jedenfalls recht leicht wieder „eingefangen“ werden konnten:
Bei (alltäglicher) „Direktkommunikation“ – zwischen einer überschaubaren Anzahl von Individuen oder auch in größeren Menschenansammlungen oder gar thematisch konzentrierten Versammlungen – hatte der einzelne Wortbeitrag eine natürlicherweise eingeschränkte Reichweite. Außerdem war durch den meist klaren sachlichen Kontext und die in aller Regel mögliche Konfrontation mit Gegenansichten eine gewisse „Sittlichkeit“ gegeben.
Aber auch im Rahmen der klassischen Medienkommunikation, die eine weitaus größere Reichweite hatte, wirkten auf Sorgfaltspflichten eingeschworene „Gatekeeper“ für die Filterung oder zumindest die Einbettung sprachlicher Ausbrüche.
Dies hat sich in der digital vermittelten Kommunikation verändert.
Zwar gibt es auch hier Wege zur direkten Individualkommunikation (etwa per Mail oder Individualchat), die weiterhin ähnliche Merkmale aufweisen wie die bisherige Direktkommunikation (s.o.).
Doch besonders kritisch ist, was auf Weblogs, in Foren und – allen voran – auf sozialen Netzwerken geschieht:
Jede(r) Einzelne kann dort Beiträge leisten und dabei ein weltweit verstreutes Massenpublikum erreichen. Während Privates zunehmend durch die Kultur des Teilens, Postens und Likens öffentlich (und damit verstärkt einsehbar und angreifbar) wird, führt die weitverbreitete Anonymität bzw. die Möglichkeit zur Täuschung über die eigene Identität zu Empathie-Schwund, Enthemmung und Machtungleichgewichten (vgl. nur den durch John Suler beschriebenen „Online-Disinhibition“-Effekt) – bei fehlendem Bewusstsein für die potenzielle Strafbarkeit des eigenen Verhaltens gerade unter Jugendlichen (Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 15).
Einmal offenbarte Fehltritte oder ihre hämische Verwertung sind nachträglich kaum aus dem – „durchsuchbaren“ – Netz zu bekommen, das wahrlich „nichts vergisst“: Korrigierende Eingriffe sind praktisch kaum durchführbar (vgl. zu einem umständlichen Ansatz des Rechts auf Vergessen Googles Antragsformular zur Entfernung personenbezogener Daten). Und überhaupt scheinen „Ordner“ mit schlichtenden Funktionen an wesentlichen Stellen noch gänzlich zu fehlen. Vielmehr werden durch die Geschäftsmodelle der zentralen vermittelnden Akteure (soziale Netzwerke) „Ausraster“ sogar noch befördert, da gerade provozierende Beiträge Aufmerksamkeit auf sich ziehen und so den „Marktwert“ der konkreten Anzeige erhöhen (vgl. nur die insoweit wohl bewusst provokante Netflix-Produktion „The Social Dilemma“).
Dadurch entsteht eine ganz neue, völlig unüberschaubare Dynamik: Jeder kann jeden aus allen Teilen der Welt jederzeit – und durch technische Hilfsmittel verstärkt – regelrecht mit Cybermobbing „bombardieren“ (Stichwort: Shitstorm).
Autor: Benedikt Leven
Benedikt Leven hat Rechtswissenschaft studiert und promoviert an der Universität Passau bei Professor von Lewinski zu Hate-Speech und Fake-News in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Diskurs der Demokratie. Das Thema „Cybermobbing“ interessiert ihn, weil es so nah mit der digitalen Gewalt verwandt ist, die sich gegen die öffentliche Meinungsbildung richtet. Für das Wintertreffen von Colored Glasses im Januar 2021 hat er einen Workshop zu diesem Thema konzipiert und den Teilnehmenden so wissenschaftliche Perspektiven darauf nähergebracht.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Benedikt Leven!
Seinen Lebenslauf, seine Publikationshistorie und seine Kontaktdaten findet ihr hier auf der Webseite der Universität Passau.
Ihr möchtet mehr über das Thema „Cybermobbing“ erfahren? Den nächsten Teil der Reihe findet ihr ab dem 24.02.2021 hier auf unserem Blog.