Schlagwortarchiv für: Cybermobbing

Literatur

Wir hoffen, ihr geht mit viel neuem Wissen und vielen neuen Perspektiven auf das Thema „Cybermobbing“ aus dieser Woche. Ausgelernt hat man nie – wer sich noch intensiver informieren möchte, findet hier daher eine Übersicht von Literatur und Websites, die Benedikt Leven für die weitere Auseinandersetzung empfiehlt:

Dem Autor scheint „Cybermobbing – Wenn das Internet zur W@ffe wird“ (2014) von Catarina Katzer das derzeit beste einschlägige Kompendium auf dem deutschsprachigen Markt zu sein.  

Im Übrigen bleibt das erfrischend lebensnahe „Zum Frühstück gibt’s Apps“ (2. Aufl. 2020) von Gerald Lembke und Ingo Leipner für „[m]ehr Überblick in der digitalen Welt“ (so die Unterüberschrift) – auch in anderen Bereichen des Internets – zu empfehlen: Ab S. 173 wird dort auf Mobbing und Chatfallen eingegangen. 

Christian Scherg, ein medial häufig vertretener „Experte für Krisenkommunikation“, hat einige erhellende Beiträge auf verschiedenen Plattformen geliefert, die auf seiner Homepage versammelt einsehbar sind.

Schließlich könnten die folgenden Webseiten aufschlussreich sein:

CyberBullying (stopcyberbullying.eu)

Bündnis gegen Cybermobbing e.V. – Mobbing Internet/Netz (buendnis-gegen-cybermobbing.de)

Initiativbüro Gutes Aufwachsen mit Medien (gutes-aufwachsen-mit-medien.de)

klicksafe.de: Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz – klicksafe.de

Startseite – webhelm

Zehn Goldene Regeln im Umgang mit Hass im Netz (neuemedienmacher.de)

Autor: Benedikt Leven

Benedikt Leven hat Rechtswissenschaft studiert und promoviert an der Universität Passau bei Professor von Lewinski zu Hate-Speech und Fake-News in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Diskurs der Demokratie. Das Thema „Cybermobbing“ interessiert ihn, weil es so nah mit der digitalen Gewalt verwandt ist, die sich gegen die öffentliche Meinungsbildung richtet. Für das Wintertreffen von Colored Glasses im Januar 2021 hat er einen Workshop zu diesem Thema konzipiert und den Teilnehmenden so wissenschaftliche Perspektiven darauf nähergebracht.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Benedikt Leven!

Seinen Lebenslauf, seine Publikationshistorie und seine Kontaktdaten findet ihr hier auf der Webseite der Universität Passau.

Den vollständigen Text, den ihr in den letzten Tagen in Ausschnitten auf unserem Blog finden konntet, könnt ihr hier herunterladen:

Team

Praktische Ansätze zur Bewältigung von Cybermobbing im Schulkontext:

1.  Wenn möglich: (Er-)Klärung
  • Manchmal kann auf – insbesondere sachliche – „Hater“-Kommentare eingegangen werden, um etwaige Missverständnisse aus dem Weg zu räumen (Lembke/Leipner, Zum Frühstück gibt’s Apps, 2. Aufl. 2020, S. 188).
2.  Hilfe im online- oder „real-life“-Umfeld
  • Zunächst einmal können wahrscheinlich schon das Wissen und die Vergewisserung darum helfen, dass man nicht auf sich alleine gestellt ist. 
    • Womöglich kann auch die Souveränität und Standhaftigkeit von Sarah Bosetti oder Hasnain Kazim zum Durchhalten ermutigen, die in Büchern über ihren Umgang mit Hasskommentaren berichtet haben (Bosetti, „Ich habe nichts gegen Frauen, du Schlampe!“: Mit Liebe gegen Hasskommentare, 2020; Kazim, Post von Karlheinz: Wütende Mails von richtigen Deutschen – und was ich ihnen antworte, 2018).
  • Im Ernstfall sollte man sich Hilfe suchen und vielleicht zunächst eine private Gegenöffentlichkeit aufbauen (vgl. Lembke/Leipner, Zum Frühstück gibt’s Apps, 2. Aufl. 2020, S. 188).
  • Bei erforderlichen rechtlichen Schritten können „Beratungsstellen bei digitaler Gewalt“ – wie etwa Hate Aid – helfen. 
3.  Allgemein: „Gesteigertes Bewusstsein“

Bis zur „praktischen“ (und an sich vorzugswürdigen) Lösung des Problemfeldes auf gesellschaftlicher Ebene (bislang noch bestehende „offene Flanken“ wurden oben unter C. angedeutet) könnte vor allem ein „gesteigertes Bewusstsein“ insbesondere für die eigene Verantwortlichkeit und die eigenen emotionalen Reaktionsmöglichkeiten als „freies Individuum“ auf die Online-Bedrohungen der Moderne eine wichtige Ergänzung zu den bereits oben genannten Punkten sein.   

a) Bewusstsein für die technischen Bedingungen der Online-Sphäre, in der sich Cybermobbing entfaltet

Wenn wir achtsam nachvollziehen und uns ins Gedächtnis rufen, dass nicht aller „Mob“ unmittelbar „menschengemacht“ ist, sondern die technische Sphäre des Internets digitale Gewalt begünstigt (dazu schon oben B.), dann ist schon viel gewonnen – auch wenn freilich der Hass dadurch immer noch übermächtig erscheinen kann.

b) Bewusstsein für die Folgen „übertriebenen“ Internet-Medienkonsums

  • Immer wieder wird in der Wissenschaft vor „übertriebenem“ Internet-Medienkonsum – gerade durch junge Leute und gerade auf sozialen Netzwerken – gewarnt: Depressionen drohen durch das „ständige Vergleichen“, etc.
  • Die Grenzen zwischen der virtuellen und der realen Welt dürfen daher nie verschwimmen!
  • Wenn wir ein „echtes“ festes und funktionierendes Familien- und Freundesnetz haben, wird uns Hate-Speech im Netz weniger anhaben können (instruktiv in diesem Zusammenhang Spitzer, Cyberkrank!, 2015 und Turkle, Verloren unter 100 Freunden, 2012). 

c) Bewusstsein für mögliche eigene emotionale Traumatisierung, die durch das Cybermobbing „reaktiviert“ wird

Es kann sein, dass Cybermobbing extrem „dunkle“ Emotionen bei einzelnen Betroffenen wachruft, die in keinem „angemessenen Verhältnis“ zur Schwere der aktuellen Hate-Attacke stehen.

Hier könnten etwaige „alte Wunden“ nachwirken, deren Ursachen für uns schon gar nicht mehr aktiv in unserem Gedächtnis abrufbar sind.

Wissen wir um die Möglichkeit solcher alten eigenen Wunden und haben wir uns bewusst mit ihren (möglichen) Folgen ausgesöhnt (hierzu sehr lesenswert Charf, Auch alte Wunden können heilen, 2018), so können wir innerlich gestärkt und selbstbewusst auf potenzielle Angriffe reagieren. 

d) Bewusstsein für die Bedeutung eines positiven Selbstwertgefühls

Insgesamt kann uns die Cybermobbing-Gefahr (auch gerade als Eltern) – wieder – die Bedeutung der Entwicklung eines gesunden Selbstbewusstseins und Selbstwertgefühls junger Erwachsener vor Augen führen (vgl. Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 152).

e) Bewusstsein für Möglichkeiten zur emotionalen Selbstregulation

In der Psychologie wird mit dem Begriff der „emotionalen Selbstregulation“ auf Prozesse Bezug genommen, die wir nutzen können, um die Art, die Intensität oder die Dauer von Emotionen in eine bestimmte Richtung zu beeinflussen.

Wenn wir uns darüber bewusst sind, dass wir nicht „emotional rigide“ (vgl. das Konzept der „Emotional Agility“ nachSusan David) auf bestimmte äußere – auch hasserfüllte – Reize in der (Internet-)Außenwelt reagieren müssen, so werden wir innerlich freier und können durch neue positive Emotionen verletzenden Eindrücken aus dem Netz entgegenwirken (vgl. nur den in der Wissenschaft sachte unterstellten „Undoing Effect of Positive Emotions“).

Die Versuchung wird wohl immer darin bestehen, „negativen“ gefühlsmäßigen Reaktionen einfach entkommen zu wollen und sich abzulenken, was aber zu Isolation und dadurch vielleicht sogar Depression (vgl. Hari, Der Welt nicht mehr verbunden, 2019) führen kann. Andere Formen der „destruktiven“ Ablenkung könnten für Cybermobbing-Opfer in der Zuflucht zu Essen, Computerspielen oder Fernsehen bestehen.

Was kann hier helfen? 

  • Die achtsame Wahrnehmung der eigenen gefühlsmäßigen Reaktion (Rosenberg, 90 Seconds to a life you love, 2019).
  • Gespräche und Begegnungen mit anderen Menschen, in denen ein Austausch über die eigenen Gefühle stattfindet. 
  • Meditation oder Gebet (Ricard, Why Meditate: Working with thoughts and emotions, 2010) 
  • Sportliche Aktivität bzw. Yoga 
  • Musik bzw. Gesang

f) Bewusstsein für „narzisstische“ bzw. „perverse“ Persönlichkeitsstörungen (im weiteren Sinne)

In der wissenschaftlichen Literatur wird – quer durch verschiedene Disziplinen hinweg – immer wieder bestätigt, dass Menschen, die selbst traumatische sprachliche/seelische Verletzungen (gerade in ihrer Kindheit) erlitten haben, später dazu neigen, andere mit Worten zu verletzen.

Vor dem Hintergrund dieses Wissens mögen Betroffene in dem Bewusstsein wachsen, dass verletzende Worte, die uns im Internet begegnen, wie im echten Leben, „nichts mit uns zu tun haben“, sondern vielmehr ausschließlich etwas über das gebrochene Herz des Täters selbst aussagen (in diesem Zusammenhang sehr lesenswert Hirigoyen, Die Masken der Niedertracht, 20. Auflage 2020).

g) Bewusstsein für zwischenmenschliche Kommunikation: „Gewaltfreie Kommunikation“

Die „Gewaltfreie Kommunikation“ ist eine Kommunikationsmethode nach Marshall B. Rosenberg, der sich selbst durch seine Berührungen mit dem Buddhismus für einen achtsameren Umgang der Menschen untereinander einsetzen wollte. Zentral ist (auch) in dieser Kommunikation ein gesteigertes Bewusstsein für mich selbst, meine Gefühle und Bedürfnisse und mein Gegenüber und seine Gefühle und Bedürfnisse. Mit dieser Achtsamkeit können wir durch die Masken der Härte und Beleidigung hindurchblicken, die uns oberflächlich in unserem Hater begegnet. 

Autor: Benedikt Leven

Benedikt Leven hat Rechtswissenschaft studiert und promoviert an der Universität Passau bei Professor von Lewinski zu Hate-Speech und Fake-News in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Diskurs der Demokratie. Das Thema „Cybermobbing“ interessiert ihn, weil es so nah mit der digitalen Gewalt verwandt ist, die sich gegen die öffentliche Meinungsbildung richtet. Für das Wintertreffen von Colored Glasses im Januar 2021 hat er einen Workshop zu diesem Thema konzipiert und den Teilnehmenden so wissenschaftliche Perspektiven darauf nähergebracht.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Benedikt Leven!

Seinen Lebenslauf, seine Publikationshistorie und seine Kontaktdaten findet ihr hier auf der Webseite der Universität Passau.

Ihr möchtet mehr über das Thema „Cybermobbing“ erfahren? Den nächsten Teil der Reihe findet ihr ab dem 27.02.2021 hier auf unserem Blog.

Erwachsene Person erklärt Kind etwas am Computer

Praktische Ansätze zur Vermeidung von Cybermobbing im Schulkontext:

1. Auf allgemein-gesellschaftlicher Ebene
  • Aufklärung über die tatsächlichen Hintergründe der Online-Kommunikation (siehe hier), Stichwort: Medienkompetenz.
  • Mehr sichtbare Zivilcourage im Netz. Das Netzwerk „ichbinhier“ etwa setzt hier bereits wertvolle Zeichen.
2. Auf unmittelbar befasster Aufsichtspersonen-Ebene (Lehrer, Eltern und sonstige Aufsichtspersonen)
  • Klare Ansagen und Regeln und frühe Intervention auf Seiten der Lehrer, Eltern und sonstigen Aufsichtsverantwortlichen können helfen (vgl. nur Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 88 f., 148 ff.).
    • Konsequenter Umgang mit Cybermobbing-Fällen kann auch für die Zukunft präventiv wirken.
    • Für die Arbeit an Schulen mögen insbesondere auch die weiterführenden Hinweise für das Präventionsmanagement an Schulen hilfreich sein (Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 187 ff.).
  • Kinder und Jugendliche sind für die Konsequenzen ihres Verhaltens zu sensibilisieren, Lembke/Leipner, Zum Frühstück gibt’s Apps, 2. Aufl. 2020, S. 188.
3. Auf individueller potenzieller Opfer-Ebene (Schüler)

a) Achtsamkeit und Zurückhaltung im eigenen öffentlich wahrnehmbaren Auftreten

  • Allgemein ist Achtsamkeit und Zurückhaltung im Netz (und auch bei allem, was seinen Weg ins Netz noch finden könnte) geboten. 
  • Insbesonders „reizende“ (Nick-)Namen oder „entblößte“ (Selbst-)Darstellungen sind absolut zu vermeiden (Stichwort: „Cybergrooming“).

Der Fall um Amanda Todd, aber auch andere tragische Geschichten, die im Suizid des Mobbing-Opfers endeten, kursieren durch das Netz (siehe hierzu Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 16 f.) und veranschaulichen auf traurige Art und Weise die möglichen Folgen von in die digital vermittelte Öffentlichkeit gelangten intimen Aufnahmen – die selbst in Produktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgegriffen wurden: „Netzangriff – der Film über Cybermobbing“ (SRW-Kindernetz) und „Homevideo“ (ARD).  

  • Aber auch sonst ist „Datensparsamkeit“ – nicht nur aus Datenschutzgesichtspunkten – wichtig (vgl. hierzu nur Lembke/Leipner, Zum Frühstück gibt’s Apps, 2. Aufl. 2020, S. 180 m.w.N.).

b) Forgive and forget

  • In der Wissenschaft gibt es einige Hinweise darauf, dass oftmals Rache als Handlungsmotiv für Hate-Speech ausschlaggebend ist (vgl. nur Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 85 f. m.w.N.) – also besser: Verzeihen.
  • Provokante Beiträge eine Weile ignorieren und nicht durch unüberlegte Reaktionen weitere Reaktionen entfachen – besser: Vergessen.

Autor: Benedikt Leven

Benedikt Leven hat Rechtswissenschaft studiert und promoviert an der Universität Passau bei Professor von Lewinski zu Hate-Speech und Fake-News in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Diskurs der Demokratie. Das Thema „Cybermobbing“ interessiert ihn, weil es so nah mit der digitalen Gewalt verwandt ist, die sich gegen die öffentliche Meinungsbildung richtet. Für das Wintertreffen von Colored Glasses im Januar 2021 hat er einen Workshop zu diesem Thema konzipiert und den Teilnehmenden so wissenschaftliche Perspektiven darauf nähergebracht.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Benedikt Leven!

Seinen Lebenslauf, seine Publikationshistorie und seine Kontaktdaten findet ihr hier auf der Webseite der Universität Passau.

Ihr möchtet mehr über das Thema „Cybermobbing“ erfahren? Den nächsten Teil der Reihe findet ihr ab dem 26.02.2021 hier auf unserem Blog.

Überblick über die einschlägige Rechtslage zur Bewältigung digitaler Gewalt:

Während zu Beginn des Internets auf seine Selbstregulierungskräfte vertraut wurde, bestehen heute schon zahlreiche einschlägige Rechtsnormen – so zum Beispiel:

  • UrhG 
  • TMG 
  • JMStV 
  • DSGVO und BDSG 

Hier soll das StGB, das KunstUrhG und seine internetspezifische Ergänzung durch das NetzDG im Fokus stehen. Wesentliche Tatbestände sind insbesondere:

  • §§ 185 ff. StGB: Wohl der Regelfall sind verbale herabsetzende Attacken und Darstellungen 
  • § 223 StGB: Massive psychische Folgen sind in zahlreichen Fällen sogar als Körperverletzung zu bewerten 
  • § 238 StGB: Bei anhaltendem „Hating“ kann womöglich selbst eine Nachstellung („Stalking“) vorliegen
  • §§ 240 f. StGB: Nötigungen und Bedrohungen sind denkbar
  • § 201 StGB: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs kommen ebenso in Betracht
  • §§ 22, 33 KunstUrhG: Hochladen von Bildern ohne Einwilligung  
  • § 131 StGB: Online-Stellen von gefilmten Gewalttaten gegen Mitschüler 

Bei der Anwendung der Straftatbestände stellt sich in der Praxis das Problem, dass es sich im Kontext Cybermobbing oftmals um sehr junge Täter handelt (vgl. § 19 StGB und §§ 1 Abs. 1 und 2 und 3 JGG). 

Obschon auch eine zivilrechtliche Verfolgung in Betracht kommt, enden bislang in der Praxis also insgesamt nur wenige Fälle vor Gericht (Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 74 f.).

Durch das NetzDG kommt es nun zwar verstärkt zur unmittelbaren Durchsetzung einiger Normen (vgl. § 1 Abs. 3 NetzDG) – also insbesondere zur Löschung rechtswidriger Inhalte – durch die jeweiligen Netzwerke, was für Mobbing-Betroffene auf den ersten Blick eine gute Nachricht zu sein scheint. Jedoch werden in der Rechtswissenschaft immer wieder ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des NetzDG geäußert (Stichworte: Angst vor „Overblocking“ und Gefährdung der Meinungsfreiheit) – und auch „Reparaturversuche“ des NetzDG scheinen reihum unter keinem guten Stern zu stehen, da wirkliche Abhilfe ausbleibt.

Ethische Fragen im Zusammenhang der Durchführung von Prüf- und Löschpflichten im Netz werden in aufrüttelnder Weise in dem Film „The Cleaners“ aufgeworfen.

Auch vor dem Hintergrund, dass im Übrigen weder der frühere Rundfunkstaatsvertrag, noch der neue Medienstaatsvertrag, der insoweit nur journalistische Inhalte betrifft, digitaler Gewalt im Netz hinreichend begegnen, ist weiterhin ein allgemeiner Ruf nach angemessener(er) Regulierung vernehmbar. 

Denn: Hate-Speech ist mittlerweile als gesamtgesellschaftliches Phänomen anzusehen und mit dem Strafrecht kann in unserer pluralistischen Gesellschaft auf Dauer keine Einigkeit über die Spielregeln des verbalen Austauschs im Netz erzwungen werden.

Bei der juristischen Bewältigung des Problems scheint dem liberalen Rechtsstaat zum Verhängnis zu werden, dass sich die durch ihn lang erkämpfte „Freiheit“ – die hier nicht kritisiert oder in Abrede gestellt werden soll – vor jeder inhaltlichen Bewertung bestimmter Äußerungsformen und -praktiken verschließt, soweit sie nicht strafrechtliche Tatbestände erfüllen. Sowohl für Lügen (Stichwort: fake-news) als auch für Gemeinheiten fehlt dem offenen modernen Staat ein durchsetzungsfähiger ethischer Maßstab. Das war lange Zeit kein Problem. Doch die in der besonderen Sphäre der Online-Umgebung entstehenden Ballungen der „freien“ Wort-, Sprach- und Videobeiträge führt zu einer besonderen „Macht durch Masse“, für die bislang noch Antworten fehlen.

Autor: Benedikt Leven

Benedikt Leven hat Rechtswissenschaft studiert und promoviert an der Universität Passau bei Professor von Lewinski zu Hate-Speech und Fake-News in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Diskurs der Demokratie. Das Thema „Cybermobbing“ interessiert ihn, weil es so nah mit der digitalen Gewalt verwandt ist, die sich gegen die öffentliche Meinungsbildung richtet. Für das Wintertreffen von Colored Glasses im Januar 2021 hat er einen Workshop zu diesem Thema konzipiert und den Teilnehmenden so wissenschaftliche Perspektiven darauf nähergebracht.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Benedikt Leven!

Seinen Lebenslauf, seine Publikationshistorie und seine Kontaktdaten findet ihr hier auf der Webseite der Universität Passau.

Ihr möchtet mehr über das Thema „Cybermobbing“ erfahren? Den nächsten Teil der Reihe findet ihr ab dem 25.02.2021 hier auf unserem Blog.

Einführung in die sozialwissenschaftlichen Hintergründe der Online-Sphäre, in der sich Hate-Speech und andere Formen digitaler Gewalt entfalten:

Was im Internet konkret an Cybermobbing geschieht und nun in den Blick genommen werden soll, ist – jeweils für sich betrachtet – eine bestimmte Art der „Kommunikation“, soll heißen: Die Übermittlung einer Nachricht von einem oder mehreren Sendern zu einem oder mehreren Empfängern (vgl. Röhner/Schütz, Psychologie der Kommunikation, 3. Aufl. 2020, S. 7 m.w.N. – auch die folgenden Kategorien der Kommunikation sind im Wesentlichen diesem Werk entlehnt).

Was unterscheidet diese digital vermittelte Kommunikation von bisheriger Kommunikation?

Im Rahmen der nicht digital vermittelten Kommunikation war im Ergebnis stets prägend, dass verbale Angriffe privater Einzelakteure in aller Regel eine sehr überschaubare Wirkkraft hatten – oder in ihrer destruktiven Macht jedenfalls recht leicht wieder „eingefangen“ werden konnten:

Bei (alltäglicher) „Direktkommunikation“ – zwischen einer überschaubaren Anzahl von Individuen oder auch in größeren Menschenansammlungen oder gar thematisch konzentrierten Versammlungen – hatte der einzelne Wortbeitrag eine natürlicherweise eingeschränkte Reichweite. Außerdem war durch den meist klaren sachlichen Kontext und die in aller Regel mögliche Konfrontation mit Gegenansichten eine gewisse „Sittlichkeit“ gegeben. 

Aber auch im Rahmen der klassischen Medienkommunikation, die eine weitaus größere Reichweite hatte, wirkten auf Sorgfaltspflichten eingeschworene „Gatekeeper“ für die Filterung oder zumindest die Einbettung sprachlicher Ausbrüche. 

Dies hat sich in der digital vermittelten Kommunikation verändert.

Zwar gibt es auch hier Wege zur direkten Individualkommunikation (etwa per Mail oder Individualchat), die weiterhin ähnliche Merkmale aufweisen wie die bisherige Direktkommunikation (s.o.).

Doch besonders kritisch ist, was auf Weblogs, in Foren und – allen voran – auf sozialen Netzwerken geschieht:

Jede(r) Einzelne kann dort Beiträge leisten und dabei ein weltweit verstreutes Massenpublikum erreichen. Während Privates zunehmend durch die Kultur des Teilens, Postens und Likens öffentlich (und damit verstärkt einsehbar und angreifbar) wird, führt die weitverbreitete Anonymität bzw. die Möglichkeit zur Täuschung über die eigene Identität zu Empathie-Schwund, Enthemmung und Machtungleichgewichten (vgl. nur den durch John Suler beschriebenen „Online-Disinhibition“-Effekt) – bei fehlendem Bewusstsein für die potenzielle Strafbarkeit des eigenen Verhaltens gerade unter Jugendlichen (Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 15).

Einmal offenbarte Fehltritte oder ihre hämische Verwertung sind nachträglich kaum aus dem – „durchsuchbaren“ – Netz zu bekommen, das wahrlich „nichts vergisst“: Korrigierende Eingriffe sind praktisch kaum durchführbar (vgl. zu einem umständlichen Ansatz des Rechts auf Vergessen Googles Antragsformular zur Entfernung personenbezogener Daten). Und überhaupt scheinen „Ordner“ mit schlichtenden Funktionen an wesentlichen Stellen noch gänzlich zu fehlen. Vielmehr werden durch die Geschäftsmodelle der zentralen vermittelnden Akteure (soziale Netzwerke) „Ausraster“ sogar noch befördert, da gerade provozierende Beiträge Aufmerksamkeit auf sich ziehen und so den „Marktwert“ der konkreten Anzeige erhöhen (vgl. nur die insoweit wohl bewusst provokante Netflix-Produktion „The Social Dilemma“).

Dadurch entsteht eine ganz neue, völlig unüberschaubare Dynamik: Jeder kann jeden aus allen Teilen der Welt jederzeit – und durch technische Hilfsmittel verstärkt – regelrecht mit Cybermobbing „bombardieren“ (Stichwort: Shitstorm). 

Autor: Benedikt Leven

Benedikt Leven hat Rechtswissenschaft studiert und promoviert an der Universität Passau bei Professor von Lewinski zu Hate-Speech und Fake-News in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Diskurs der Demokratie. Das Thema „Cybermobbing“ interessiert ihn, weil es so nah mit der digitalen Gewalt verwandt ist, die sich gegen die öffentliche Meinungsbildung richtet. Für das Wintertreffen von Colored Glasses im Januar 2021 hat er einen Workshop zu diesem Thema konzipiert und den Teilnehmenden so wissenschaftliche Perspektiven darauf nähergebracht.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Benedikt Leven!

Seinen Lebenslauf, seine Publikationshistorie und seine Kontaktdaten findet ihr hier auf der Webseite der Universität Passau.

Ihr möchtet mehr über das Thema „Cybermobbing“ erfahren? Den nächsten Teil der Reihe findet ihr ab dem 24.02.2021 hier auf unserem Blog.

Cybermobbing

Die Auseinandersetzung mit dem Thema Cybermobbing liegt uns bei Colored Glasses sehr am Herzen – erst vor kurzem haben wir einen digitalen Workshop zu diesem Thema entwickelt, um auch in Zeiten von Social Distancing und Online-Unterricht den Austausch im Klassenraum hierzu zu fördern. Aber wie lässt sich Cybermobbing überhaupt definieren? Wie sehen sozialwissenschaftliche und rechtliche Hintergründe aus und welche Ansätze gibt es zur Vermeidung und Bewältigung von Cybermobbing? Das und mehr erklärt Benedikt Leven, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Passau, in den kommenden Tagen auf unserem Blog. Wir starten heute mit seiner Einführung in das Thema:

Cybermobbing – eine wissenschaftliche Einführung

Es sind zwei Grundformen digitaler Gewalt zu unterscheiden:

Zum einen gibt es im Netz verbale Attacken, die gegen den öffentlichen Diskurs gerichtet sind, und zum anderen Hate-Speech, die sich gegen private Rechtsgüter, also gegen konkrete „echte“ natürliche Personen und ihre Integrität richtet. 

Letztere Form der digitalen Gewalt wird oftmals „Cybermobbing“ genannt – vor allem in dem für „Colored Glasses“ maßgeblichen Kontext um Jugendliche in der Schule. Sie soll daher den Schwerpunkt der folgenden Ausführungen bilden – auch wenn dadurch freilich nicht der Eindruck vermittelt werden soll, sie sei die ursprüngliche oder stets typische Ausprägung digitaler Gewalt. 

Was genau ist „Cybermobbing“?

Während in der Wissenschaft verschiedene Definitionsansätze vertreten werden, sollen hier einige maßgebliche Punkte genügen (vgl. Tokunaga, Following you home from school, 2010, Computers in Human Behavior, 26, 277-287; ferner Fawzi, Cyber-Mobbing, 2. Aufl. 2015): 

  • Individuen oder Gruppen als „Täter“
  • …übermitteln aggressive bzw. feindselige Botschaften…
    • „Sprachliche Gewalt“ oder „psychische Gewalt“ oftmals als Schlagworte: Demütigungen, Herabsetzungen, Drohungen, Gerüchte
  • …um Schaden oder Unbehagen zu bereiten… 
  • …mittels elektronischer bzw. digitaler Medien

Autor: Benedikt Leven

Benedikt Leven hat Rechtswissenschaft studiert und promoviert an der Universität Passau bei Professor von Lewinski zu Hate-Speech und Fake-News in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Diskurs der Demokratie. Das Thema „Cybermobbing“ interessiert ihn, weil es so nah mit der digitalen Gewalt verwandt ist, die sich gegen die öffentliche Meinungsbildung richtet. Für das Wintertreffen von Colored Glasses im Januar 2021 hat er einen Workshop zu diesem Thema konzipiert und den Teilnehmenden so wissenschaftliche Perspektiven darauf nähergebracht.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Benedikt Leven!

Seinen Lebenslauf, seine Publikationshistorie und seine Kontaktdaten findet ihr hier auf der Webseite der Universität Passau.

Ihr möchtet mehr über das Thema „Cybermobbing“ erfahren? Den nächsten Teil der Reihe findet ihr ab dem 23.02.2021 hier auf unserem Blog.