Colored Glasses wurde ausgewählt am Programm MITWIRKEN, dem Förderprogramm der Hertie-Stiftung für gelebte Demokratie, teilzunehmen!

MITWIRKEN begleitet, unterstützt und fördert Demokratie-Projekte, die Partizipation gestalten, Dialog anregen oder Vielfalt stärken. Genau das also, was seit 20 Jahren Ziel von Colored Glasses ist! Wichtiger Bestandteil des Programms ist ein Crowdfunding-Contest.

Gemeinsam Großes bewegen: startnext.com/coloredglasses !

Werde Teil der Colored Glasses Crowd und unterstütze uns mit einem Mindestbeitrag von 5 Euro oder mehr auf startnext.com/coloredglasses! Hilf mit unser Fundingziel von 10.000 Euro zu erreichen und so viele Unterstützer*innen wie möglich zu finden. Die 20 Projekte mit der größten Crowd erhalten ein Preisgeld der Hertie-Stiftung. Mit dem Geld soll das Bildungsangebot Colored Glasses in diesem Jahr finanziell gesichert werden, damit in 2021/ 22 Toleranzworkshops für ca. 1650 Teilnehmende angeboten werden können.

Was ist Crowdfunding?

Die Idee hinter Crowdfunding ist einfach: Viele Menschen (die Crowd) finanzieren (fund) auf einer digitalen Plattform gemeinsam eine Idee oder ein Projekt. Dafür starten bei MITWIRKEN alle ausgewählten Projekte gemeinsam in einen Crowdfunding-Contest auf der Plattform Startnext. Wir bauen unsere Community aus und finanzieren so unser Bildungsangebot. Die 20 erfolgreichsten Projekte, die die größte Anzahl an Spender*innen mobilisieren, erhalten außerdem zusätzliche Preisgelder in Höhe von insgesamt 200.000 Euro von der gemeinnützigen Hertie-Stiftung.

Der Startschuss zum Crowdfunding-Contest ist am 21. April gefallen. Die Kampagne läuft noch bis zum 19. Mai 2021.

Bitte teilt unsere Kampagne in euren sozialen Netzwerken, denn nur gemeinsam können wir Großes bewegen.

Literatur

Wir hoffen, ihr geht mit viel neuem Wissen und vielen neuen Perspektiven auf das Thema „Cybermobbing“ aus dieser Woche. Ausgelernt hat man nie – wer sich noch intensiver informieren möchte, findet hier daher eine Übersicht von Literatur und Websites, die Benedikt Leven für die weitere Auseinandersetzung empfiehlt:

Dem Autor scheint „Cybermobbing – Wenn das Internet zur W@ffe wird“ (2014) von Catarina Katzer das derzeit beste einschlägige Kompendium auf dem deutschsprachigen Markt zu sein.  

Im Übrigen bleibt das erfrischend lebensnahe „Zum Frühstück gibt’s Apps“ (2. Aufl. 2020) von Gerald Lembke und Ingo Leipner für „[m]ehr Überblick in der digitalen Welt“ (so die Unterüberschrift) – auch in anderen Bereichen des Internets – zu empfehlen: Ab S. 173 wird dort auf Mobbing und Chatfallen eingegangen. 

Christian Scherg, ein medial häufig vertretener „Experte für Krisenkommunikation“, hat einige erhellende Beiträge auf verschiedenen Plattformen geliefert, die auf seiner Homepage versammelt einsehbar sind.

Schließlich könnten die folgenden Webseiten aufschlussreich sein:

CyberBullying (stopcyberbullying.eu)

Bündnis gegen Cybermobbing e.V. – Mobbing Internet/Netz (buendnis-gegen-cybermobbing.de)

Initiativbüro Gutes Aufwachsen mit Medien (gutes-aufwachsen-mit-medien.de)

klicksafe.de: Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz – klicksafe.de

Startseite – webhelm

Zehn Goldene Regeln im Umgang mit Hass im Netz (neuemedienmacher.de)

Autor: Benedikt Leven

Benedikt Leven hat Rechtswissenschaft studiert und promoviert an der Universität Passau bei Professor von Lewinski zu Hate-Speech und Fake-News in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Diskurs der Demokratie. Das Thema „Cybermobbing“ interessiert ihn, weil es so nah mit der digitalen Gewalt verwandt ist, die sich gegen die öffentliche Meinungsbildung richtet. Für das Wintertreffen von Colored Glasses im Januar 2021 hat er einen Workshop zu diesem Thema konzipiert und den Teilnehmenden so wissenschaftliche Perspektiven darauf nähergebracht.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Benedikt Leven!

Seinen Lebenslauf, seine Publikationshistorie und seine Kontaktdaten findet ihr hier auf der Webseite der Universität Passau.

Den vollständigen Text, den ihr in den letzten Tagen in Ausschnitten auf unserem Blog finden konntet, könnt ihr hier herunterladen:

Team

Praktische Ansätze zur Bewältigung von Cybermobbing im Schulkontext:

1.  Wenn möglich: (Er-)Klärung
  • Manchmal kann auf – insbesondere sachliche – „Hater“-Kommentare eingegangen werden, um etwaige Missverständnisse aus dem Weg zu räumen (Lembke/Leipner, Zum Frühstück gibt’s Apps, 2. Aufl. 2020, S. 188).
2.  Hilfe im online- oder „real-life“-Umfeld
  • Zunächst einmal können wahrscheinlich schon das Wissen und die Vergewisserung darum helfen, dass man nicht auf sich alleine gestellt ist. 
    • Womöglich kann auch die Souveränität und Standhaftigkeit von Sarah Bosetti oder Hasnain Kazim zum Durchhalten ermutigen, die in Büchern über ihren Umgang mit Hasskommentaren berichtet haben (Bosetti, „Ich habe nichts gegen Frauen, du Schlampe!“: Mit Liebe gegen Hasskommentare, 2020; Kazim, Post von Karlheinz: Wütende Mails von richtigen Deutschen – und was ich ihnen antworte, 2018).
  • Im Ernstfall sollte man sich Hilfe suchen und vielleicht zunächst eine private Gegenöffentlichkeit aufbauen (vgl. Lembke/Leipner, Zum Frühstück gibt’s Apps, 2. Aufl. 2020, S. 188).
  • Bei erforderlichen rechtlichen Schritten können „Beratungsstellen bei digitaler Gewalt“ – wie etwa Hate Aid – helfen. 
3.  Allgemein: „Gesteigertes Bewusstsein“

Bis zur „praktischen“ (und an sich vorzugswürdigen) Lösung des Problemfeldes auf gesellschaftlicher Ebene (bislang noch bestehende „offene Flanken“ wurden oben unter C. angedeutet) könnte vor allem ein „gesteigertes Bewusstsein“ insbesondere für die eigene Verantwortlichkeit und die eigenen emotionalen Reaktionsmöglichkeiten als „freies Individuum“ auf die Online-Bedrohungen der Moderne eine wichtige Ergänzung zu den bereits oben genannten Punkten sein.   

a) Bewusstsein für die technischen Bedingungen der Online-Sphäre, in der sich Cybermobbing entfaltet

Wenn wir achtsam nachvollziehen und uns ins Gedächtnis rufen, dass nicht aller „Mob“ unmittelbar „menschengemacht“ ist, sondern die technische Sphäre des Internets digitale Gewalt begünstigt (dazu schon oben B.), dann ist schon viel gewonnen – auch wenn freilich der Hass dadurch immer noch übermächtig erscheinen kann.

b) Bewusstsein für die Folgen „übertriebenen“ Internet-Medienkonsums

  • Immer wieder wird in der Wissenschaft vor „übertriebenem“ Internet-Medienkonsum – gerade durch junge Leute und gerade auf sozialen Netzwerken – gewarnt: Depressionen drohen durch das „ständige Vergleichen“, etc.
  • Die Grenzen zwischen der virtuellen und der realen Welt dürfen daher nie verschwimmen!
  • Wenn wir ein „echtes“ festes und funktionierendes Familien- und Freundesnetz haben, wird uns Hate-Speech im Netz weniger anhaben können (instruktiv in diesem Zusammenhang Spitzer, Cyberkrank!, 2015 und Turkle, Verloren unter 100 Freunden, 2012). 

c) Bewusstsein für mögliche eigene emotionale Traumatisierung, die durch das Cybermobbing „reaktiviert“ wird

Es kann sein, dass Cybermobbing extrem „dunkle“ Emotionen bei einzelnen Betroffenen wachruft, die in keinem „angemessenen Verhältnis“ zur Schwere der aktuellen Hate-Attacke stehen.

Hier könnten etwaige „alte Wunden“ nachwirken, deren Ursachen für uns schon gar nicht mehr aktiv in unserem Gedächtnis abrufbar sind.

Wissen wir um die Möglichkeit solcher alten eigenen Wunden und haben wir uns bewusst mit ihren (möglichen) Folgen ausgesöhnt (hierzu sehr lesenswert Charf, Auch alte Wunden können heilen, 2018), so können wir innerlich gestärkt und selbstbewusst auf potenzielle Angriffe reagieren. 

d) Bewusstsein für die Bedeutung eines positiven Selbstwertgefühls

Insgesamt kann uns die Cybermobbing-Gefahr (auch gerade als Eltern) – wieder – die Bedeutung der Entwicklung eines gesunden Selbstbewusstseins und Selbstwertgefühls junger Erwachsener vor Augen führen (vgl. Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 152).

e) Bewusstsein für Möglichkeiten zur emotionalen Selbstregulation

In der Psychologie wird mit dem Begriff der „emotionalen Selbstregulation“ auf Prozesse Bezug genommen, die wir nutzen können, um die Art, die Intensität oder die Dauer von Emotionen in eine bestimmte Richtung zu beeinflussen.

Wenn wir uns darüber bewusst sind, dass wir nicht „emotional rigide“ (vgl. das Konzept der „Emotional Agility“ nachSusan David) auf bestimmte äußere – auch hasserfüllte – Reize in der (Internet-)Außenwelt reagieren müssen, so werden wir innerlich freier und können durch neue positive Emotionen verletzenden Eindrücken aus dem Netz entgegenwirken (vgl. nur den in der Wissenschaft sachte unterstellten „Undoing Effect of Positive Emotions“).

Die Versuchung wird wohl immer darin bestehen, „negativen“ gefühlsmäßigen Reaktionen einfach entkommen zu wollen und sich abzulenken, was aber zu Isolation und dadurch vielleicht sogar Depression (vgl. Hari, Der Welt nicht mehr verbunden, 2019) führen kann. Andere Formen der „destruktiven“ Ablenkung könnten für Cybermobbing-Opfer in der Zuflucht zu Essen, Computerspielen oder Fernsehen bestehen.

Was kann hier helfen? 

  • Die achtsame Wahrnehmung der eigenen gefühlsmäßigen Reaktion (Rosenberg, 90 Seconds to a life you love, 2019).
  • Gespräche und Begegnungen mit anderen Menschen, in denen ein Austausch über die eigenen Gefühle stattfindet. 
  • Meditation oder Gebet (Ricard, Why Meditate: Working with thoughts and emotions, 2010) 
  • Sportliche Aktivität bzw. Yoga 
  • Musik bzw. Gesang

f) Bewusstsein für „narzisstische“ bzw. „perverse“ Persönlichkeitsstörungen (im weiteren Sinne)

In der wissenschaftlichen Literatur wird – quer durch verschiedene Disziplinen hinweg – immer wieder bestätigt, dass Menschen, die selbst traumatische sprachliche/seelische Verletzungen (gerade in ihrer Kindheit) erlitten haben, später dazu neigen, andere mit Worten zu verletzen.

Vor dem Hintergrund dieses Wissens mögen Betroffene in dem Bewusstsein wachsen, dass verletzende Worte, die uns im Internet begegnen, wie im echten Leben, „nichts mit uns zu tun haben“, sondern vielmehr ausschließlich etwas über das gebrochene Herz des Täters selbst aussagen (in diesem Zusammenhang sehr lesenswert Hirigoyen, Die Masken der Niedertracht, 20. Auflage 2020).

g) Bewusstsein für zwischenmenschliche Kommunikation: „Gewaltfreie Kommunikation“

Die „Gewaltfreie Kommunikation“ ist eine Kommunikationsmethode nach Marshall B. Rosenberg, der sich selbst durch seine Berührungen mit dem Buddhismus für einen achtsameren Umgang der Menschen untereinander einsetzen wollte. Zentral ist (auch) in dieser Kommunikation ein gesteigertes Bewusstsein für mich selbst, meine Gefühle und Bedürfnisse und mein Gegenüber und seine Gefühle und Bedürfnisse. Mit dieser Achtsamkeit können wir durch die Masken der Härte und Beleidigung hindurchblicken, die uns oberflächlich in unserem Hater begegnet. 

Autor: Benedikt Leven

Benedikt Leven hat Rechtswissenschaft studiert und promoviert an der Universität Passau bei Professor von Lewinski zu Hate-Speech und Fake-News in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Diskurs der Demokratie. Das Thema „Cybermobbing“ interessiert ihn, weil es so nah mit der digitalen Gewalt verwandt ist, die sich gegen die öffentliche Meinungsbildung richtet. Für das Wintertreffen von Colored Glasses im Januar 2021 hat er einen Workshop zu diesem Thema konzipiert und den Teilnehmenden so wissenschaftliche Perspektiven darauf nähergebracht.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Benedikt Leven!

Seinen Lebenslauf, seine Publikationshistorie und seine Kontaktdaten findet ihr hier auf der Webseite der Universität Passau.

Ihr möchtet mehr über das Thema „Cybermobbing“ erfahren? Den nächsten Teil der Reihe findet ihr ab dem 27.02.2021 hier auf unserem Blog.

Erwachsene Person erklärt Kind etwas am Computer

Praktische Ansätze zur Vermeidung von Cybermobbing im Schulkontext:

1. Auf allgemein-gesellschaftlicher Ebene
  • Aufklärung über die tatsächlichen Hintergründe der Online-Kommunikation (siehe hier), Stichwort: Medienkompetenz.
  • Mehr sichtbare Zivilcourage im Netz. Das Netzwerk „ichbinhier“ etwa setzt hier bereits wertvolle Zeichen.
2. Auf unmittelbar befasster Aufsichtspersonen-Ebene (Lehrer, Eltern und sonstige Aufsichtspersonen)
  • Klare Ansagen und Regeln und frühe Intervention auf Seiten der Lehrer, Eltern und sonstigen Aufsichtsverantwortlichen können helfen (vgl. nur Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 88 f., 148 ff.).
    • Konsequenter Umgang mit Cybermobbing-Fällen kann auch für die Zukunft präventiv wirken.
    • Für die Arbeit an Schulen mögen insbesondere auch die weiterführenden Hinweise für das Präventionsmanagement an Schulen hilfreich sein (Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 187 ff.).
  • Kinder und Jugendliche sind für die Konsequenzen ihres Verhaltens zu sensibilisieren, Lembke/Leipner, Zum Frühstück gibt’s Apps, 2. Aufl. 2020, S. 188.
3. Auf individueller potenzieller Opfer-Ebene (Schüler)

a) Achtsamkeit und Zurückhaltung im eigenen öffentlich wahrnehmbaren Auftreten

  • Allgemein ist Achtsamkeit und Zurückhaltung im Netz (und auch bei allem, was seinen Weg ins Netz noch finden könnte) geboten. 
  • Insbesonders „reizende“ (Nick-)Namen oder „entblößte“ (Selbst-)Darstellungen sind absolut zu vermeiden (Stichwort: „Cybergrooming“).

Der Fall um Amanda Todd, aber auch andere tragische Geschichten, die im Suizid des Mobbing-Opfers endeten, kursieren durch das Netz (siehe hierzu Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 16 f.) und veranschaulichen auf traurige Art und Weise die möglichen Folgen von in die digital vermittelte Öffentlichkeit gelangten intimen Aufnahmen – die selbst in Produktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgegriffen wurden: „Netzangriff – der Film über Cybermobbing“ (SRW-Kindernetz) und „Homevideo“ (ARD).  

  • Aber auch sonst ist „Datensparsamkeit“ – nicht nur aus Datenschutzgesichtspunkten – wichtig (vgl. hierzu nur Lembke/Leipner, Zum Frühstück gibt’s Apps, 2. Aufl. 2020, S. 180 m.w.N.).

b) Forgive and forget

  • In der Wissenschaft gibt es einige Hinweise darauf, dass oftmals Rache als Handlungsmotiv für Hate-Speech ausschlaggebend ist (vgl. nur Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 85 f. m.w.N.) – also besser: Verzeihen.
  • Provokante Beiträge eine Weile ignorieren und nicht durch unüberlegte Reaktionen weitere Reaktionen entfachen – besser: Vergessen.

Autor: Benedikt Leven

Benedikt Leven hat Rechtswissenschaft studiert und promoviert an der Universität Passau bei Professor von Lewinski zu Hate-Speech und Fake-News in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Diskurs der Demokratie. Das Thema „Cybermobbing“ interessiert ihn, weil es so nah mit der digitalen Gewalt verwandt ist, die sich gegen die öffentliche Meinungsbildung richtet. Für das Wintertreffen von Colored Glasses im Januar 2021 hat er einen Workshop zu diesem Thema konzipiert und den Teilnehmenden so wissenschaftliche Perspektiven darauf nähergebracht.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Benedikt Leven!

Seinen Lebenslauf, seine Publikationshistorie und seine Kontaktdaten findet ihr hier auf der Webseite der Universität Passau.

Ihr möchtet mehr über das Thema „Cybermobbing“ erfahren? Den nächsten Teil der Reihe findet ihr ab dem 26.02.2021 hier auf unserem Blog.

Überblick über die einschlägige Rechtslage zur Bewältigung digitaler Gewalt:

Während zu Beginn des Internets auf seine Selbstregulierungskräfte vertraut wurde, bestehen heute schon zahlreiche einschlägige Rechtsnormen – so zum Beispiel:

  • UrhG 
  • TMG 
  • JMStV 
  • DSGVO und BDSG 

Hier soll das StGB, das KunstUrhG und seine internetspezifische Ergänzung durch das NetzDG im Fokus stehen. Wesentliche Tatbestände sind insbesondere:

  • §§ 185 ff. StGB: Wohl der Regelfall sind verbale herabsetzende Attacken und Darstellungen 
  • § 223 StGB: Massive psychische Folgen sind in zahlreichen Fällen sogar als Körperverletzung zu bewerten 
  • § 238 StGB: Bei anhaltendem „Hating“ kann womöglich selbst eine Nachstellung („Stalking“) vorliegen
  • §§ 240 f. StGB: Nötigungen und Bedrohungen sind denkbar
  • § 201 StGB: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs kommen ebenso in Betracht
  • §§ 22, 33 KunstUrhG: Hochladen von Bildern ohne Einwilligung  
  • § 131 StGB: Online-Stellen von gefilmten Gewalttaten gegen Mitschüler 

Bei der Anwendung der Straftatbestände stellt sich in der Praxis das Problem, dass es sich im Kontext Cybermobbing oftmals um sehr junge Täter handelt (vgl. § 19 StGB und §§ 1 Abs. 1 und 2 und 3 JGG). 

Obschon auch eine zivilrechtliche Verfolgung in Betracht kommt, enden bislang in der Praxis also insgesamt nur wenige Fälle vor Gericht (Katzer, Cybermobbing, 2014, S. 74 f.).

Durch das NetzDG kommt es nun zwar verstärkt zur unmittelbaren Durchsetzung einiger Normen (vgl. § 1 Abs. 3 NetzDG) – also insbesondere zur Löschung rechtswidriger Inhalte – durch die jeweiligen Netzwerke, was für Mobbing-Betroffene auf den ersten Blick eine gute Nachricht zu sein scheint. Jedoch werden in der Rechtswissenschaft immer wieder ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des NetzDG geäußert (Stichworte: Angst vor „Overblocking“ und Gefährdung der Meinungsfreiheit) – und auch „Reparaturversuche“ des NetzDG scheinen reihum unter keinem guten Stern zu stehen, da wirkliche Abhilfe ausbleibt.

Ethische Fragen im Zusammenhang der Durchführung von Prüf- und Löschpflichten im Netz werden in aufrüttelnder Weise in dem Film „The Cleaners“ aufgeworfen.

Auch vor dem Hintergrund, dass im Übrigen weder der frühere Rundfunkstaatsvertrag, noch der neue Medienstaatsvertrag, der insoweit nur journalistische Inhalte betrifft, digitaler Gewalt im Netz hinreichend begegnen, ist weiterhin ein allgemeiner Ruf nach angemessener(er) Regulierung vernehmbar. 

Denn: Hate-Speech ist mittlerweile als gesamtgesellschaftliches Phänomen anzusehen und mit dem Strafrecht kann in unserer pluralistischen Gesellschaft auf Dauer keine Einigkeit über die Spielregeln des verbalen Austauschs im Netz erzwungen werden.

Bei der juristischen Bewältigung des Problems scheint dem liberalen Rechtsstaat zum Verhängnis zu werden, dass sich die durch ihn lang erkämpfte „Freiheit“ – die hier nicht kritisiert oder in Abrede gestellt werden soll – vor jeder inhaltlichen Bewertung bestimmter Äußerungsformen und -praktiken verschließt, soweit sie nicht strafrechtliche Tatbestände erfüllen. Sowohl für Lügen (Stichwort: fake-news) als auch für Gemeinheiten fehlt dem offenen modernen Staat ein durchsetzungsfähiger ethischer Maßstab. Das war lange Zeit kein Problem. Doch die in der besonderen Sphäre der Online-Umgebung entstehenden Ballungen der „freien“ Wort-, Sprach- und Videobeiträge führt zu einer besonderen „Macht durch Masse“, für die bislang noch Antworten fehlen.

Autor: Benedikt Leven

Benedikt Leven hat Rechtswissenschaft studiert und promoviert an der Universität Passau bei Professor von Lewinski zu Hate-Speech und Fake-News in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Diskurs der Demokratie. Das Thema „Cybermobbing“ interessiert ihn, weil es so nah mit der digitalen Gewalt verwandt ist, die sich gegen die öffentliche Meinungsbildung richtet. Für das Wintertreffen von Colored Glasses im Januar 2021 hat er einen Workshop zu diesem Thema konzipiert und den Teilnehmenden so wissenschaftliche Perspektiven darauf nähergebracht.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Benedikt Leven!

Seinen Lebenslauf, seine Publikationshistorie und seine Kontaktdaten findet ihr hier auf der Webseite der Universität Passau.

Ihr möchtet mehr über das Thema „Cybermobbing“ erfahren? Den nächsten Teil der Reihe findet ihr ab dem 25.02.2021 hier auf unserem Blog.